Cookie Hinweis¶
Neu in Version 12: Hiwneise zu den verfügbaren Cookies ergänzt, die von den Musterseiten verwendet werden
Neu in Version 9: liefert keinen Cookie Hinweis mehr
Veraltet ab Version 7: lieferte einen allgemeinen Cookie Hinweis, der wurde in v9 aufgrund der aktuellen Rechtssprechung entfernt
Ausblick¶
Hinweis
Wir prüfen derzeit verschiedene Möglichkeiten einen benutzerfreundlichen Cookie Consent einzufügen.
Einige Hostingdienstleister bieten direkt in TYPO3 einbindbare Cookie-Plugins an. Sprechen Sie Ihren Hoster darauf an. Im Auslieferungszustand sind diese normalerweise nicht notwendig.
Was sind cookies?¶
Siehe auch
"Cookie" ist die englische Bezeichnung für ein "magischen Keks". Technisch sind Cookies Daten die auf dem Rechner des Besuchers einer Webseite gespeichert werden.
Cookies sind dabei grundsätzlich nichts schlechtes. Problematisch werden Cookies, wenn diese zum Verfolgen des Verhaltens des Nutzers genutzt werden.
Notwendigkeit von Cookie Bannern¶
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Analyse keine Rechtsberatung darstellt.
Die Notwendigkeit, ob ein Cookie-Banner auf bestimmte Cookies, wie Spracheinstellungscookies, verweisen muss, hängt von den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Gerichtsurteilen ab. Hier sind die relevanten gesetzlichen Grundlagen und Urteile:
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nach Artikel 6 der DSGVO dürfen Cookies ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers gesetzt werden, wenn sie notwendig sind, um eine vom Nutzer angeforderte Dienstleistung zu erbringen. Dies betrifft funktionale Cookies, die zur Bereitstellung bestimmter Funktionen der Website erforderlich sind, z. B. Spracheinstellungscookies, die nach der Interaktion des Nutzers gesetzt werden. Sie fallen in die Kategorie der technisch notwendigen Cookies, für die keine Einwilligung erforderlich ist, sofern sie für die ordnungsgemäße Funktion der Website oder für eine vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Dienstleistung notwendig sind.
ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG): Die ePrivacy-Richtlinie, oft als "Cookie-Richtlinie" bezeichnet, ergänzt die DSGVO im Hinblick auf Cookies. Artikel 5 (3) der Richtlinie sieht vor, dass Cookies nur dann ohne Einwilligung verwendet werden dürfen, wenn sie "unbedingt erforderlich" sind, um einen Dienst bereitzustellen, den der Nutzer explizit angefordert hat. Spracheinstellungscookies, die nach einer bewussten Auswahl des Nutzers gesetzt werden, fallen typischerweise unter diese Ausnahmeregelung.
EuGH-Urteil "Planet49" (C-673/17): In diesem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass für Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, die aktive und informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Tracking- und Marketing-Cookies. Funktionale Cookies, wie Spracheinstellungscookies, die zur Erbringung eines angeforderten Dienstes notwendig sind, erfordern hingegen keine Einwilligung.
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG): In Deutschland regelt das seit 2021 in Kraft getretene TTDSG den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien. Nach § 25 TTDSG dürfen Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden, wenn sie für den Betrieb der Website oder die Erfüllung eines Nutzungsvertrags notwendig sind. Spracheinstellungscookies, die durch eine aktive Wahl des Nutzers gesetzt werden, können unter diese Ausnahme fallen.
Fazit:
Rechtliche Grundlage:
DSGVO (Art. 6), ePrivacy-Richtlinie (Art. 5 (3)), TTDSG (§ 25).
Urteil: EuGH-Urteil "Planet49" (C-673/17).
Zusammenfassung: Spracheinstellungscookies, die nach der Interaktion des Nutzers gesetzt werden und für die Funktionalität der Website erforderlich sind, benötigen keine Einwilligung und müssen nicht explizit im Cookie-Banner erwähnt werden. Eine Aufklärung über ihre Verwendung in der Datenschutzerklärung ist jedoch ratsam.
Auslieferungszustand Musterseite¶
Hinweis
In der Standardkonfiguration setzen die Musterwebseiten keine Cookies für Webseitenbesucher.
Im Auslieferungszustand setzen die Musterseiten keine Cookies für die Besucher der Webseiten.
Es gibt folgende Ausnahmen:
Wird die Redakteursoberfläche aufgerufen, werden technisch nötige Session-Cookies gesetzt die die Sitzung des Nutzers speichern.
Wird im Frontend die Anmeldung für Nutzer freigeschaltet (interner Bereich), werden Session-Cookies gesetzt die die Sitzung des Nutzers speichern.
Je nach Spracheinstellungen der Nutzer wird ein Cookie gesetzt, damit die Sprache der Webseite korrekt angezeigt wird.
Hinweise zu Matomo (Piwik) / Google Analytics / LUX für TYPO3 etc.¶
Matomo (Piwik) / Google Analytics / LUX für TYPO3 etc., sind Tracking-Tools.
Hinweis
Trackingtools werden eingesetzt um das Verhalten von Nutzern zu analysieren.
Die Analyse kann zum Beispiel zum Verbessern der Benutzerführung in der Webseite verwendet werden. Meistens werden diese Tracker aber eingesetzt um die Daten dann an Dritte zu verkaufen.
Die meisten Werbenetzwerke, setzen auch Trackingcookies ein, um die Nutzer über mehrere Webseiten hinweg zu verfolgen. Die aufwendigsten Mechanismenen zum Tracking verwenden Online Shops für das Remarketing (das gezielte Bewerben von Produkten, für die der Kunde bereits Interesse zeigte).
Gefahr
Der Einsatz von Trackingcookies und damit auch Google Analytics bedarf der expliziten Zustimmung des Nutzers. Ein einfacher Cookie-Hinweis erfüllt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Bitte klären Sie dies vor dem Einsatz mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Bitte prüfen Sie daher alle Trackingmaßnahmen in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Aktuelle Presse und Urteile¶
1. Oktober 2019¶
Der EuGH ließ die Begründung nicht gelten, dass es sich bei Cookies nur um pseudonymisierte Daten handele, die keinen wirklichen Bezug zu einer konkreten Person zuließen. Selbst wenn es um nicht-personenbezogene Daten gehe, müsste die explizite Zustimmung zur Datenverarbeitung erteilt werden. "Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass 'Hidden Identifiers' oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
—heise.de am 01.10.2019 - https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Keine-Cookies-ohne-Zustimmung-4543630.html#nav_cookie_sonderweg_0
Urteil¶
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG – Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Cookies – Begriff der Einwilligung der betroffenen Person – Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten Häkchen versehenen Ankreuzkästchens“
Aktuelle Presse Informationen dazu¶
Wissenswertes rund um Cookies¶
Cookies löschen: https://www.heise.de/tipps-tricks/Android-Cookies-loeschen-so-geht-s-4062896.html
Vereinfachte Technische Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/HTTP-Cookie
RFC6265: https://tools.ietf.org/html/rfc6265