Cookie Hinweis¶
Neu in Version 9: liefert keinen Cookie Hinweis mehr
Veraltet ab Version 7: lieferte einen allgemeinen Cookie Hinweis, der wurde in v9 aufgrund der aktuellen Rechtssprechung entfernt
Ausblick¶
Hinweis
Wir prüfen derzeit verschiedene Möglichkeiten einen benutzerfreundlichen Cookie Consent einzufügen.
Auslieferungszustand Musterseite¶
Siehe auch
"Cookie" ist die englische Bezeichnung für ein "magischen Keks". Technisch sind Cookies Daten die auf dem Rechner des Besuchers einer Webseite gespeichert werden.
Cookies sind dabei grundsätzlich nichts schlechtes. Problematisch werden Cookies, wenn diese zum Verfolgen des Verhaltens des Nutzers genutzt werden.
Hinweis
In der Standardkonfiguration setzen die Musterwebseiten keine Cookies für Webseitenbesucher.
Im Auslieferungszustand setzen die Musterseiten keine Cookies für die Besucher der Webseiten.
Es gibt folgende Ausnahmen:
Wird die Redakteursoberfläche aufgerufen, werden technisch nötige Session-Cookies gesetzt die die Sitzung des Nutzers speichern.
Wird im Frontend die Anmeldung für Nutzer freigeschaltet (interner Bereich), werden Session-Cookies gesetzt die die Sitzung des Nutzers speichern.
Hinweise zu Matomo (Piwik) / Google Analytics / LUX für TYPO3 etc.¶
Matomo (Piwik) / Google Analytics / LUX für TYPO3 etc., sind Tracking-Tools.
Hinweis
Trackingtools werden eingesetzt um das Verhalten von Nutzern zu analysieren.
Die Analyse kann zum Beispiel zum Verbessern der Benutzerführung in der Webseite verwendet werden. Meistens werden diese Tracker aber eingesetzt um die Daten dann an Dritte zu verkaufen.
Die meisten Werbenetzwerke, setzen auch Trackingcookies ein, um die Nutzer über mehrere Webseiten hinweg zu verfolgen. Die aufwendigsten Mechanismenen zum Tracking verwenden Online Shops für das Remarketing (das gezielte Bewerben von Produkten, für die der Kunde bereits Interesse zeigte).
Gefahr
Der Einsatz von Trackingcookies und damit auch Google Analytics bedarf der expliziten Zustimmung des Nutzers. Ein einfacher Cookie-Hinweis erfüllt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Bitte klären Sie dies vor dem Einsatz mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Bitte prüfen Sie daher alle Trackingmaßnahmen in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Aktuelle Presse und Urteile¶
1. Oktober 2019¶
Der EuGH ließ die Begründung nicht gelten, dass es sich bei Cookies nur um pseudonymisierte Daten handele, die keinen wirklichen Bezug zu einer konkreten Person zuließen. Selbst wenn es um nicht-personenbezogene Daten gehe, müsste die explizite Zustimmung zur Datenverarbeitung erteilt werden. "Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass 'Hidden Identifiers' oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
—heise.de am 01.10.2019 - https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Keine-Cookies-ohne-Zustimmung-4543630.html#nav_cookie_sonderweg_0
Urteil¶
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG – Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Cookies – Begriff der Einwilligung der betroffenen Person – Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten Häkchen versehenen Ankreuzkästchens“
Aktuelle Presse Informationen dazu¶
Wissenswertes rund um Cookies¶
Cookies löschen: https://www.heise.de/tipps-tricks/Android-Cookies-loeschen-so-geht-s-4062896.html
Vereinfachte Technische Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/HTTP-Cookie
RFC6265: https://tools.ietf.org/html/rfc6265